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Standesamt Nürnberg

Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist grundsätzlich ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich. Bei einer persönlichen Vorsprache in unserer Eheschließungsabteilung informieren wir Sie gerne, damit Sie die jeweils erforderlichen landestypischen Heiratsdokumente beschaffen und ggf. von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer übersetzen lassen können.

Auskunftsgebühr

Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft nach persönlicher Beratung beträgt 10,- Euro (Lfd. Nr. 2.II.8, Tarif-Stelle 5.5 Kostenverzeichnis). Falls ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand erforderlich ist, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden (Lfd. Nr. 2.II.8, Tarif-Stelle 5.9 Kostenverzeichnis).
Im Rahmen einer Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Nürnberg wird diese Gebühr nach Tarif-Nr. 1.II.0 Kostenverzeichnis angerechtet.

Wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an uns, wenn die unten folgenden Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen oder noch Fragen offen bleiben.

Erforderliche Unterlagen

Wir haben Ihnen auf einem Merkblatt die erforderlichen Urkunden für die Anmeldung der Eheschließung zusammengestellt.
Sobald Ihre Unterlagen komplett vorliegen, können Sie beim Standesamt Ihre Eheschließung anmelden.

Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt

(früher: Aufgebotsbestellung)

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung).
Falls Sie am gewünschten Anmeldeort nur eine Nebenwohnung haben, ist neben der Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes zusätzlich die Aufenthaltsbescheinigung des Nebenwohnsitzes vorzulegen.

Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt.

Die wichtigsten Gebühren und Auslagen (Stand: Mai 2010)  EUR

  • Schriftliche Auskunft über die für eine Beurkundung vorzulegenden Dokumente   10,00
  • Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses/Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder Lebenspartnerschaft für zwei Deutsche   50,00
  • Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses/Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder Lebenspartnerschaft mit Auslandsbeteiligung je Ehegatte/Lebenspartner zusätzlich   20,00
  • Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland   60,00
  • Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland   40,00
  • Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen   40,00
  • Namenserklärung   25,00
  • Abschrift aus dem Heiratsbuch/Lebenspartnerschaftsbuch/Geburtenbuch/Sterbebuch   10,00
  • Internationale Urkunde   10,00
  • Stammbuch der Familie   25,00
  • Stammbuch der Familie, echt Leder   30,00
  • Bescheinigung über die Namensänderung   10,00
  • Auskunft aus dem Personenstandsbuch (z. B. Geburtszeit)   7,00
  • Eheschließung/Lebenspartnerschaft und Miete im Fembohaus zusätzlich   200,00
  • Eheschließung/Lebenspartnerschaft und Miete im Schürstabhaus zusätzlich   260,00
  • Eheschließung/Lebenspartnerschaft und Miete im Tucherschloss zusätzlich (für Samstagstermine)   200,00
  • Versicherung an Eides statt (z. B. Dolmetscher)   mindestens 25,00
  • Eintragung einer Folgebeurkundung auf Wunsch   10,00
  • Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft wenn die Anmeldung nicht beim Standesamt Nürnberg war   40,00
  • Grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Berichtigungen   5,00 bis 200,00
  • Porto (z. B. Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgt nicht in Nürnberg)   4,60

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung

Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig.

Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens zwei Wochen vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen. Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.

Wichtig

Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, auch wenn Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben! Sobald der Eheschließungstermin endgültig feststeht, erhalten Sie von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.

Standesamt Nürnberg

Abteilung: Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft

Hauptmarkt 18 – 4. Stock, Zi. 402 – 408

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 – 3151

Telefax: 0911 / 231 – 5711